MIETE/CHARTER UND ZAHLUNG
Die Yachtmiete beinhaltet die Gebühren für die Yacht und ihre Nutzung im vertraglichen
Charterzeitraum. Diese Gebühr beinhaltet nicht die Kraftstoffkosten,
Kurtaxe oder Anlegekosten außerhalb des domizilen Hafens. Die
Yacht wird zur Nutzung in sauberem, ordentlichen und seetauglichem
Zustand, mit vollen Kraftstoff- und Wasserbehälter übergeben
und ist in gleichem Zustand wieder abzugeben. Die gemietete
Yacht mit ihrer gesamten Ausstattung kann nach ordentlich geleisteter
Zahlung wie folgt benutzt werden:
- 50% des Mietbetrages binnen 5 (fünf) Tagen nach Vertragsabschluß;
- 50% des Mietbetrages spätestens 4 (vier) Wochen vor Charterantritt.
KAUTION
Die Kaution wird in der Auslaufmarina seitens des Yachtmieters vor Yachtübernahme in Bar oder Kreditkarte hinterlegt. Diese Kaution wird an den Yachtmieter im vollen Betrag wieder zurückerstattet, falls die Yacht oder ihre Ausstattung bei Abgabe an den Yachtvermieter keine Schäden oder Mängel aufweist.
Im Falle von Verlust oder Beschädigung der Ausstattung, einzelner Teile oder der Yacht als solcher wird der Yachtvermieter den Kautionsbetrag (Teil oder gänzlich) in Höhe entsprechend der Instandsetzungskosten oder Kosten der Neubeschaffung von Ausstattung oder eines bestimmten Teils der Yacht abziehen und behalten.
Im Falle, dass der zugefügte Schaden als Folge die Unmöglichkeit der weiteren Nutzung der Yacht im Charterbetrieb hätte, dann ist der Yachtvermieter berechtigt, den Teil der Kaution, der seinem entgangenen Verdienst entspricht, zu behalten.
VERPFLICHTUNGEN DES YACHTVERMIETERS
Der Yachtvermieter ist verpflichtet, dem Yachtmieter ein vollkommen saubere und trockene Yacht, in ordentlichem Zustand, mit vollen Kraftstoff- und Wasserbehältern zum besprochenen Zeitpunkt und Ort zur Nutzung zu übergeben.
Falls aus irgend welchen Gründen der Yachtvermieter die oben
angegebenen Verpflichtungen nicht erfüllen würde, ist der Yachtvermieter
berechtigt, den Betrag der Miete der Yacht für die Tage, in
denen er die Yacht nicht nutzen konnte, zurückzufordern. Ebenso,
falls der Yachtvermieter nicht in der Lage ist, die Yacht am
besprochenem Ort binnen 24 Stunden vom besprochenen Zeitpunkt
zur Verfügung zu stellen, oder eine andere Yacht mit mindestens
ähnlichen oder besseren Charakteristiken bereitzustellen, ist
der Yachtmieter berechtigt, von der Yachtmiete abzutreten und
den gesamten Betrag des bezahlten Mietpreises für alle Tage,
an denen er die Yacht nicht zur Verfügung hatte, zurückzufordern.
Der Yachtmieter ist berechtigt, nur den Mietbetrag zurückzufordern;
andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle
der Beschädigung oder Ausfalls der Yacht oder ihrer Ausstattung,
die durch normale gewöhnliche Benutzung der Yacht entstanden
ist, ist der Yachtmieter verpflichtet, den Yachtvermieter sofort
darüber zu verständigen, wonach dieser verpflichtet ist, die
Yacht wieder instand zu setzen. Falls der Yachtvermieter die
Instandsetzung binnen 24 Stunden nach Kenntnisnahme erledigt,
hat der Yachtmieter keinen Anspruch auf irgend welche Forderungen.
ÜBERNAHME UND ABGABE DER YACHT
Der Yachtmieter übernimmt die Yacht zu besprochener Zeit an besprochenem Ort. Bei der Yachtübernahme ist der Yachtmieter verpflichtet, den Zustand der Yacht und ihre Ausstattung aufgrund der Inventarliste zu überprüfen.
Eventuelle Beschwerden müssen vor Auslauf bekannt gegeben werden; die Mängel, die bei der Yachtübernahme nicht bemerkt wurden, berechtigen den Yachtmieter nicht, eine Mietminderung zu beantragen. Der Yachtvermieter ist berechtigt, die Yacht nicht zu übergeben, falls er aus irgend welchen Gründen der Auffassung ist, dass der Yachtmieter nicht fähig ist, die Yacht zu führen oder er wird ihm einen Skipper für die Führung der Yacht bestimmen, den der Yachtmieter zu bezahlen hat.
Bei der Rückgabe der Yacht wird die Ausstattung aus der Inventarliste geprüft und soll festgelegt werden, ob die Yacht und ihre Ausstattung in ordentlichem Zustand sind. Der Yachtmieter ist verpflichtet, die Yacht sauber und ordentlich, frei von der Besatzung und des Privatgepäcks an der besprochenen Stelle, spätestens bis zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt, inklusive der Dauer der Übergabe von cca. 1 Stunde zurückzugeben.
Aus diesem Grunde wird empfohlen, die Yacht in die zur Abgabe bestimmte Marina einen Abend vor dem Rückgabetag zu bringen. Falls der Yachtmieter die Yacht später als vereinbart zurückbringt, ist er verpflichtet folgende Kosten zu tragen:
- für eine Verspätung von bis zu drei Stunden den Betrag eines
Tagesmietsatzes; - für Verspätungen von über drei Stunden den
Betrag von drei Tagesmietsätzen zzgl. alle anderen anfallenden
Kosten. Eine Verspätung kann nicht mit schlechten Wetterbedingungen
entschuldigt werden.
VERPFLICHTUNGEN DES YACHTMIETERS
Nach Übernahme der Yacht trägt der Yachtmieter alle Kosten des täglichen Anlegeplatzes in Häfen oder Marinas, Kraftstoffkosten, Ölkosten, Wasserkosten, Reinigungskosten und andere anfallenden Kosten, wie auch die Kosten von eventuellen Instandsetzungsarbeiten, die nicht Ergebnis des üblichen Gebrauchs der Yacht sind.
Der Yachtmieter verpflichtet sich, sich nur in den Kroatischen territorialen Gewässern aufzuhalten. Der Yachtmieter ist ebenso verpflichtet, alle Zollbestimmungen und andere gesetzliche Vorschriften einzuhalten und die Yacht sorgfältig, in Einklang mit der positiven maritimen Praxis zu führen und nur bei guter Sicht und sicheren Wetterbedingungen mit der Yacht zu segeln.
Der Yachtmieter oder Skipper erklärt hiermit ausdrücklich, alle nötigen Kenntnisse zur Yachtführung zu besitzen, wie auch in Besitz eines gültigen Bootsführungsscheins auf offenem Meer zu sein, wie auch eines Zeugnisses zur Handhabung mit einem Radiofunkgerät, was dem Yachtvermieter vorgelegt wurde.
Der Yachtmieter verpflichtet sich und erklärt hiermit, dass er die Yacht nicht an andere Personen weitervermieten wird, sich nicht an Schiffsrennen oder Regatten zu beteiligen, die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken zu benutzen, weder für professionellen oder Nachtfischfang und keine Nachtfahrten mit der Yacht, vor allem bei unsicheren Wetterbedingungen zu unternehmen.
Die Anzahl der Personen an Bord muss der Crewliste entsprechen. Der Yachtmieter übernimmt auch die Verantwortung für die Konsequenzen im Falle der Nichteinhaltung seiner Pflichten.
Im Falle von Unfall oder Schaden an der Yacht und deren Ausstattung während der Charterzeit ist der Yachtmieter verpflichtet, sofort den Yachtvermieter zu benachrichtigen.
Ebenso muss der Yachtmieter im Fall des Verlustes der Yacht oder der Ausstattung den Yachtvermieter oder die dafür zuständige Behörde benachrichtigen, wie auch im Falle wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist, im Falle, dass die Yacht konfisziert wurde oder falls eine Weiterbenutzung seitens dem Staat oder einer Dritten Person verboten wurde.
Das Mitführen von Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel usw.) ist ohne vorige Absprache nicht erlaubt.
Der Yachtmieter ist verpflichtet, ein Tagebuch zu führen und
täglich das Motoröl und die Segel zu überprüfen.
PFLICHTEN DES YACHTMIETERS
Für Schäden, die durch Handlungen oder Versäumnisse des Yachtmieters gegenüber Dritten entstehen, muss der Yachtmieter den Schaden in ganzer Höhe dem Yachtvermieter ersetzen, unabhängig davon, ob es sich dabei um materielle - Sachschaden - oder rechtliche Kosten handelt, die als Folge solcher Handlungen entstanden sind. Der Yachtmieter ist ausdrücklich für die Yacht verantwortlich, wenn es zu ihrer offiziellen Pfändung kommt, die durch unangemessenes oder illegales Handeln während ihrer Nutzung bestimmt wird.
Der Yachtmieter ist verpflichtet, alle Kosten für die von ihm vertretenen Versäumnisse zu tragen, für welche der Yachtvermieter strafrechtlich oder finanziell zur Verantwortung gezogen werden könnte. Im Falle eines Schadens oder Unfalls ist der Yachtmieter verpflichtet, einen entsprechenden Bericht darüber zu schreiben und alle dafür zuständigen Ämter zu benachrichtigen (Hafenkapitän, Polizei, Arzt), wie auch den Yachtvermieter im Falle der Entfremdung der Yacht, der Unmöglichkeit der weiteren Führung der Yacht und im Falle der Konfiszierung, Pfändung der Yacht seitens offiziellen Ämtern oder Dritten oder des Verbots der Weiterfahrt.
VERSICHERUNG
Die Versicherung ist durch die Bestimmungen seitens der Versicherungsgesellschaft, bei der die Yacht versichert ist, bestimmt.
Die Yacht hat eine Haftpflichtversicherung im Falle von Schäden gegenüber Dritten. Die Schäden, die mit Versicherung gedeckt sind aber nicht sofort dem Yachtvermieter oder der Versicherung selbst gemeldet werden, werden nicht durch die Versicherungspolizze gedeckt.
In diesem Falle ist der Yachtmieter persönlich für alle solche Schäden aus Grundlage der nicht rechtzeitigen Anmeldung dieser verantwortlich.
Die Versicherung deckt alle Schäden, die durch schlechtes Wetter oder andere Natureinflüsse bedingt waren, aber nicht Schäden, die absichtlich zugefügt wurden - so dass für solche der Yachtmieter aufkommt, wenn diese den Betrag der hinterlegten Kaution übersteigen.
Schäden an den Segeln oder am Motor, die wegen Ölmangel entstehen,
sind nicht durch Versicherung gedeckt, weshalb hat der Yachtmieter
solche Schäden gänzlich zu tragen.
ABTRITT VOM CHARTER
Falls, aus irgend welchen Gründen der Yachtmieter vom Charter abtritt oder nicht in der Lage ist, diesen wahrzu-nehmen, ist er befugt, einen anderen Yachtmieter (nach voriger Zustimmung des Yachtvermieters) zu finden. Falls der Yachtmieter keinen anderen Mieter für seinen Termin findet, so ist der Yachtvermieter berechtigt, folgende Beträge zu behalten:
- 30% des Mietpreises im Falle des Abtritts bis zu zwei Monaten vor Charterantritt;
- 50% des Mietpreises bei Abtritt bis zu einem Monat vor Charterantritt;
- 100% des Mietpreises bei Abtritt binnen eines Monats vor Charterantritt.
Falls es zum Abtritt aus objektiven Gründen kam (Tod eines Familienmitgliedes,
schwere Verletzungen, Krieg u.ä.), wird die geleistete Anzahlung
nicht zurückbezahlt, doch wird der Yachtvermieter dem Yachtmieter
die Yacht zu einem anderen entsprechenden freien Termin oder
in der kommenden Saison zur Verfügung stellen.
BESCHWERDEN
Eventuelle Beschwerden nach Rückgabe der Yacht werden nur in Schriftform akzeptiert
und falls von einer vom Yachtvermieter befugten Person unterzeichnet
wird.
GERICHTSSTAND
Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand, das wirklich zuständige Gericht in Split.
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